Navigation und Service

Brexit - Bereiten Sie sich auf das Ende der Übergangsfrist vor

Am 31. Dezember 2020 endet die Übergangsfrist nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union.

Datum 13.08.2020

Die Europäische Kommission hat in Ihrer Mitteilung (COM(2020) 324) angegeben, dass ab dem 1. Januar 2021 die REACH-Verordnung im Vereinigten Königreich nicht mehr gilt. Das bedeutet, dass die Registrierungen, über die im Vereinigten Königreich niedergelassene Hersteller verfügen, dann in der Union nicht mehr gültig sind. Stellen Sie daher jetzt sicher, dass Ihre Lieferkette nach der Übergangsfrist weiter gesichert ist. Auf unserer Brexit-Unterseite geben wir Ihnen Hilfestellung bezüglich der Auswirkungen des Endes der Übergangsphase auf die REACH-, CLP- und Biozid-Verordnung.

Links