PFOA-Beschränkungseintrag gestrichen
Mit der Verordnung (EU) 2020/2096 (Link) wurde am 15. Dezember 2020 u.a. der Eintrag Nr. 68 für Perfluoroctansäure, ihre Salze und Vorläuferverbindungen (PFOA) im Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gestrichen. Damit gelten für PFOA seit dem 04.07.2020 ausschließlich die Regelungen der Verordnung (EU) 2019/1021(Link) (POP-Verordnung).
Die Streichung des Eintrags Nr. 68 erfolgt aufgrund der strengeren Beschränkungen, die in der POP-Verordnung für PFOA festgelegt sind, und gilt aus Gründen der Kohärenz rückwirkend seit dem 04.07.2020. Zu berücksichtigen ist, dass die Beschränkungen in der POP-Verordnung dabei sowohl bezüglich des Umfangs der noch erlaubten Verwendungen als auch im Hinblick auf die Fristen deutlich enger als der REACH-Eintrag gefasst sind. Generell verfolgt die POP-Verordnung das Ziel, einen als POP identifizierten Stoff über ein Verbot aus dem Stoffkreislauf komplett zu entfernen. Dies betrifft auch die Regelungen zur Lagerhaltung.
Da die POP-Verordnung nicht in die Zuständigkeit des REACH-CLP-Biozid-Helpdesks fällt, wenden Sie sich bitte bei Rückfragen zu diesem Thema an die für ihre Firma zuständige Überwachungsbehörde des Bundeslandes.