Alleinvertreter müssen die Kontaktinformationen der von ihnen vertretenen Nicht-EU-Hersteller an die ECHA übermitteln.
Die ECHA hat hierzu eine Leitlinie veröffentlicht in der die Umsetzung Schritt für Schritt erklärt wird.
Bis zum 14. Oktober 2022 sollen Alleinvertreter die Kontaktinformationen von ihren Kunden, die Nicht-EU-Hersteller sind, angeben. Dabei muss jeder vertretene Nicht-EU-Hersteller ein eigenes REACH-IT-Konto haben. Bedingt durch diese Vorgabe kann es dazu kommen, dass Alleinvertreter ihre REACH-IT-Konten umorganisieren müssen. Bei dieser Umorganisierung soll die von der ECHA erstellte Leitlinie weiterhelfen. Nähere Informationen finden Sie in der folgenden Meldung der ECHA.