Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes veröffentlicht!
Am 16.11.2023 wurde im Bundesgesetzblatt das Vierte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes veröffentlicht.
Mit der Änderung wird unter anderem ein Vergiftungsregister beim BfR eingerichtet, in dem alle gemeldeten Vergiftungsunfälle erfasst werden. Des Weiteren gibt es Anpassungen zu den Bestimmungen der Guten Laborpraxis, z. B. wird die Bezeichnung „GLP-Bundesstelle“ durch „GLP-Bundesstelle im Bundesinstitut für Risikobewertung“ ausgetauscht.
Außerdem wird der Bundesstelle für Chemikalien die Aufgabe zur Ausstellung von Bescheinigungen über die Verkehrsfähigkeit von Biozid-Produkten übertragen und es gibt eine Neufassung der Blankettnormen (Bußgeld- oder Strafvorschrift, die auf außerhalb des Gesetzes erlassene Gesetzesquellen insbesondere EU-Rechtsakte abstellt) zur Sanktionierung von Verstößen gegen EU-Verordnungen im Bereich des Chemikalienrechts.
Das Vierte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes finden Sie hier.