Sprachliche Korrektur des Beschränkungseintrags für D4, D5 und D6 in Anhang XVII der REACH-Verordnung
Die deutsche Fassung des erweiterten Beschränkungseintrags für die zyklischen Siloxane D4, D5 und D6 wurde korrigiert.
An 16. Mai 2024 wurde die Verordnung 2024/1328 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 veröffentlicht. Dabei hatte die deutsche Version einen Übersetzungsfehler. Basierend darauf wurde nun eine Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/1328 veröffentlicht. Gemäß der korrigierten Version gilt eine der Ausnahmen für industrielle Verwendungszwecke vom Inverkehrbringen von D4, D5 und D6 als Zwischenprodukt nun für die Herstellung anderer Siliziumverbindungen.