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Die Europäische Kommission veröffentlicht, den Eintrag zur Beschränkung der Verwendung von PFHxA und PFHxA-verwandten Stoffen

Am 19.September 2024 hat die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2024/2462 veröffentlicht.

Datum 14.10.2024

Am 19.September 2024 hat die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2024/2462 veröffentlicht, die den Eintrag 79 zur Beschränkung der Verwendung von Undecafluorhexansäure („PFHxA“) und PFHxA-verwandten Stoffen in den Anhang XVII der REACH-Verordnung aufnimmt.

Die PFHxA und PFHxA-verwandten Stoffe sind eine Untergruppe der Per- und Polyfluoralkylsubstanzen („PFAS“). Sie sind sehr persistent und im Wasser mobil, und ihre Verwendung in bestimmten Produkten stellt ein inakzeptables Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar.

Die Beschränkung verbietet beispielsweise den Verkauf und die Verwendung von PFHxA in Verbrauchertextilien wie Regenjacken, Lebensmittelkontaktmaterialien wie Pizzakartons, Verbrauchermischungen wie Imprägniersprays, Kosmetika wie Hautpflegeprodukten und in einigen Feuerlöschschaum-Anwendungen wie für Schulungen und Tests, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Andere Anwendungen von PFHxA, z. B. in Halbleitern, Batterien oder Brennstoffzellen, sind davon nicht betroffen.

Ziel dieser Beschränkung ist eine Reduzierung der PFAS-Emissionen, da PFHxA häufig als Ersatz für ein andere bereits verbotene langkettige PFAS (z. B. Perfluoroctansäure oder „PFOA“) verwendet wird.

Die PFHxA-Beschränkung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt und somit dem 10. Oktober 2024 offiziell in Kraft. Abhängig von der jeweiligen Verwendung enthält sie darüber hinaus Übergangsfristen zwischen 18 Monaten und fünf Jahren.