Informationen zu EC- und Listennummern auf der ECHA-Website veröffentlicht
Jeder Stoff, der unter der REACH- oder CLP-Verordnung registriert oder gemeldet wird, benötigt eine Kennung im REACH-IT-System der ECHA. Wenn ein Stoff nicht durch eine EC-Nummer identifiziert wurde, und noch nicht registriert oder gemeldet wurde, wird ihm automatisch eine neue Listennummer zugewiesen. EC-Nummern stammen aus verschiedenen früheren Gesetzgebungen.
Listennummern sind rein technische Identifikatoren ohne rechtliche Bedeutung und sollten nicht in Sicherheitsdatenblättern oder ähnlichen Dokumenten verwendet werden. Sie dienen dazu, die Registrierung und Meldung eines Stoffs durchgängig in den regulatorischen Prozessen zu gewährleisten.
EC-Nummern:
EINECS (European INventory of Existing Commercial chemical Substances, Beispiel: 2xx-xxx-x bis 3xx-xxx-x),
ELINCS (European INventory of Existing Commercial chemical Substances), Beispiel: 4xx-xxx-x),
NLP (No-Longer Polymers, Beispiel: 5xx-xxx-x).
Eine Listennummer startete bislang mit den Zahlen 1, 6, 7, 8, 9. Die Formatierung der Listennummern wird zukünftig alphanumerisch sein, da die derzeitige numerische Formatierung erschöpft ist. Dies wird jedoch keine Auswirkungen auf bereits zugewiesene Nummern haben.
EG- und Listennummern haben traditionell das gleiche Format mit sechs numerischen Zeichen und einer berechneten Prüfziffer. Die Prüfziffer für die EC- oder Listennummer wird mit der ISBN-Methode sowohl im numerischen als auch im alphanumerischen Format berechnet. Dabei erhält jeder Buchstabe in einer Listennummer einen numerischen Wert: A=10, B=11 usw. Um Verwechslungen mit den Zahlen 0 und 1 zu vermeiden, werden die Buchstaben I, L und O nicht verwendet.
Beispiel einer aktuellen Listennummer: 100-000-1
Beispiel einer neuen Listennummer: A00-001-5