Hilfestellung zur Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid
Die Einstufung von bestimmten Formen von Titandioxid wurde am 18.02.2020 als vermutlich krebserzeugend beim Einatmen veröffentlicht. Es wurde die Gefahrenkategorie Carc. 2 mit dem Gefahrenhinweis H351 (Einatmen) "Kann vermutlich Krebs erzeugen (Einatmen)" in der Verordnung (EU) 2020/217 (14. ATP) zur Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) vergeben. Zusätzlich wurden Festlegungen für die Einstufung von Gemischen und Regelungen zur Kennzeichnung bestimmter titandioxidhaltiger Gemische mit europäischen EUH-Sätzen getroffen. Die Regelungen gelten nach Ablauf einer achtzehnmonatigen Übergangsfrist ab dem 01.10.2021. Sie können allerdings bereits jetzt angewendet werden.
Bibliografische Angaben
S. Darschnik, C. Haas, N. Heuer, R. John,:
Hilfestellung zur Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid.
2. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2020. Seiten 5, PDF-Datei, DOI: 10.21934/helpdeskkompakt:CLP20200724