Wichtige Pflichten als gewerblicher Endanwender
Sie verwenden Stoffe oder Gemische für industrielle oder gewerbsmäßige Tätigkeiten, liefern aber keine Stoffe als solche oder in Gemischen an Kunden. Sie sind weder Hersteller noch Importeur, Händler oder Verbraucher, sondern zum Beispiel Betreiber von Werkstätten, Handwerker oder Dienstleister.
Bibliografische Angaben
A. Hackmann, D. Rühl:
Wichtige Pflichten als gewerblicher Endanwender.
1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2021. Seiten 1, PDF-Datei, DOI: 10.21934/helpdeskkompakt:REACH20210812