Leitlinien zu Abfall und zurückgewonnenen Stoffen
(in Deutsch)
Der vorliegende Text stützt sich auf die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 (nachstehend "REACH" genannt) und behandelt speziell die Anwendung ihres Artikels 2 Absatz 7 Buchstabe d. Er beschreibt, unter welchen Bedingungen Rechtspersonen, die Stoffe aus Abfall zurückgewinnen, die in Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d der REACH-Verordnung vorgesehene Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen können, und behandelt ausführlich die Pflicht, die Akteure der Lieferkette wie in Titel IV der REACH-Verordnung vorgesehen über Daten zu informieren, die nicht von der Ausnahme erfasst sind.
Das vorliegende Dokument gehört zu einer Reihe von Leitlinien, die allen Beteiligten helfen sollen, ihre Verpflichtungen nach der REACH-Verordnung zu erfüllen. Sie enthalten ausführliche Anleitungen zu grundlegenden REACH-Verfahren sowie zu einigen spezifischen wissenschaftlichen und/oder technischen Methoden, die von Industrie und Behörden im Rahmen von REACH anzuwenden sind.
Bibliografische Angaben
Leitlinien zu Abfall und zurückgewonnenen Stoffen.
2. Auflage. Helsinki: European Chemicals Agency (ECHA) 2010. Seiten 41, PDF-Datei