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Alternativer behördlicher Nachweis „Waiver“ zur PIC-Verordnung

Wie stelle ich Waiver in ePIC ein, wenn Empfängerländer keine Zustimmung zur Einfuhr erteilen?

Informationsveranstaltung

Termin: 26. September 2023 , 09:30 Uhr  bis 12:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Online-Veranstaltung
Webinar

Inhalt:

Exporteure von in der EU verbotenen oder strengen Beschränkungen unterliegenden Chemikalien haben mindestens 35 Tage vor der Ausfuhr eine Exportnotifizierung abzugeben. Das Format dazu wird von der Datenbank „ePIC“ der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki vorgegeben. Für manche dieser Stoffe hat ebenfalls eine ausdrückliche Zustimmung des Empfängerlandes zum beabsichtigten Import vorzuliegen.

Die Bundesstelle für Chemikalien möchte in dieser Veranstaltung die Möglichkeit des Gebrauchs von alternativen Nachweisen, sog. Waivern, näher beleuchten, sofern Empfängerländer keine ausdrückliche Zustimmung zum Import erteilen.

Eine Referentin der Bundesstelle für Chemikalien sowie die übrigen Sachbearbeiterinnen zu PIC werden gerne Ihre Fragen rund um die Anforderungen an den Waiver sowie die PIC-Verordnung beantworten.

Zudem wird ein Vertreter eines Industrieunternehmens seine Erfahrungen aus dem praktischen Umgang mit Waivern in Form eines Vortrages schildern.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Hinweis:

Veranstalter: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Kontakt (fachlich):

Andrea  Engelhardt

Kontakt

Telefon: 0231 9071-2514 Fax: 0231 9071-2679

Adresse

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Fachbereich 5 "Bundesstelle für Chemikalien" Friedrich-Henkel-Weg  1-25 44149Dortmund

Kontakt (organisatorisch):

Kontakt

Telefon: 0231 9071-2132

Adresse

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Fachbereich 5 "Bundesstelle für Chemikalien" Friedrich-Henkel-Weg  1-25 44149Dortmund
Referent / in: Andrea Engelhardt, Angela Gryczan, Maximilian Thannbichler Anmeldefrist: 21.09.2023