Alternativer behördlicher Nachweis „Waiver“ zur PIC-Verordnung
Wie stelle ich Waiver in ePIC ein, wenn Empfängerländer keine Zustimmung zur Einfuhr erteilen?
Informationsveranstaltung
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Inhalt:
Exporteure von in der EU verbotenen oder strengen Beschränkungen unterliegenden Chemikalien haben mindestens 35 Tage vor der Ausfuhr eine Exportnotifizierung abzugeben. Das Format dazu wird von der Datenbank „ePIC“ der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki vorgegeben. Für manche dieser Stoffe hat ebenfalls eine ausdrückliche Zustimmung des Empfängerlandes zum beabsichtigten Import vorzuliegen.
Die Bundesstelle für Chemikalien möchte in dieser Veranstaltung die Möglichkeit des Gebrauchs von alternativen Nachweisen, sog. Waivern, näher beleuchten, sofern Empfängerländer keine ausdrückliche Zustimmung zum Import erteilen.
Eine Referentin der Bundesstelle für Chemikalien sowie die übrigen Sachbearbeiterinnen zu PIC werden gerne Ihre Fragen rund um die Anforderungen an den Waiver sowie die PIC-Verordnung beantworten.
Zudem wird ein Vertreter eines Industrieunternehmens seine Erfahrungen aus dem praktischen Umgang mit Waivern in Form eines Vortrages schildern.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Hinweis:
Kontakt (fachlich):
Andrea Engelhardt