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CLP-Revision - Mit neuen Vorgaben zu mehr Schutz und Nachhaltigkeit

Die maximale Anzahl an Teilnehmenden on Online ist bereits erreicht. Für eine Teilnahme in Präsenz sind noch Plätze verfügbar!

Informationsveranstaltung

Termin: 24. September 2024 , 10:00 Uhr  bis 16:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Stahlhalle der DASA Arbeitswelt Ausstellung
Friedrich-Henkel-Weg  1-25
44149 Dortmund

Inhalt:

Die CLP-Revision ist auf der Zielgeraden und der REACH-CLP-Biozid Helpdesk geht wieder Live: Denn nach einer langen Pause möchten wir Sie am 24. September 2024 zu einer Veranstaltung in der DASA in Dortmund einladen.

Ein Kernelement der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit der EU-Kommission ist die Überarbeitung der CLP-Verordnung. Bereits 2023 wurden mit der Verordnung (EU) 2023/707 vier neue Gefahrenklassen eingeführt. Im nächsten Schritt hat am 23. April 2024 das Europäische Parlament weiteren Änderungen zugestimmt. Diese neuen Regelungen, die die Identifizierung und Kommunikation von Gefahren zukünftig verbessern sollen, möchten wir Ihnen in unserer Veranstaltung vorstellen.

Einstufung

Zunächst werden wir Ihnen nochmal die neuen Gefahrenklassen im Kurzporträt vorstellen. Was bedeutet ED und wann bezeichnen wir Stoffe als PBT, vPvB, PMT oder vPvM?

Kontrovers diskutiert wurden die Änderungen zur Einstufung von Stoffen mit mehreren Bestandteilen, den sogenannten MOCS. Die neue Regelung schafft mehr Klarheit, ob und inwieweit bei solchen Stoffen Informationen zu den einzelnen Bestandteilen zu verwenden sind. Gleichzeitig wurde eine – zumindest vorübergehende – Ausnahme für Pflanzenextrakte geschaffen.

Gefahrenkommunikation

Zur Verbesserung der Gefahrenkommunikation werden eine Reihe von wesentlichen Änderungen im Bereich der Kennzeichnungsetiketten eingeführt. Faltetiketten, bisher nur in Ausnahmefällen vorgesehen, werden jetzt zu einer Standardmöglichkeit. Daran geknüpft werden aber qualitative Mindestanforderungen. Für die bessere Lesbarkeit wurden außerdem Anforderungen an Schriftgröße, Schriftfarbe und Hintergrund festgelegt.

Der Verkauf von unverpackten Chemikalien ist ein Trend, der in vergangenen Jahren insbesondere im Verbraucherbereich stark zugenommen hat. Mit Anforderungen an Kennzeichnung und Risikominderungsmaßnahmen, schließt die CLP-Verordnung hier eine Lücke, um auch in diesem Bereich den sicheren Umgang mit Chemikalien zu gewährleisten. Parallel dazu wurden auch im Rahmen der Detergenzien-Verordnung Regelungen für diese Art der Abgabe diskutiert und aufgenommen. Beides wollen wir in einem Tandemvortrag näher beleuchten.

Abgerundet wird der Veranstaltungstag durch Beiträge zu den Verbesserungen in Bezug auf das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis und die Mitteilungen für die Giftinformationszentren. Außerdem widmen wir uns natürlich der Frage, ab wann welche der neuen Regelungen und Anforderungen gelten und umgesetzt werden müssen.

Organisatorisches

Die Tagesordnung finden Sie hier: Tagesordnung

Aufgrund des großen Interesses ist die maximale Anzahl an Teilnehmenden in Online bereits jetzt erreicht. Für eine Teilnahme in Präsenz sind noch Plätze verfügbar.  

Zur Präsenzveranstaltung können Sie sich hier anmelden: Anmeldung in Präsenz
(Frist: 03.09.2024; Teilnahmegebühr: 80,00 EUR)

Hinweis:

  • Tagungssprache: deutsch.
  • Die Teilnahme in Präsenz ist begrenzt, sobald die maximale Teilnehmendenzahl erreicht ist, besteht nur noch die Möglichkeit zur online-Teilnahme.
  • Die Rechnungsstellung erfolgt nach Schließung der Anmeldung für die Präsenz-Teilnahme.
  • Die Vorträge werden kurz vor Beginn der Veranstaltung auf der Internetseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk online gestellt.
Teilnahmegebühr: 80,00€ (Präsenz) / kostenfrei (online) 

Kontakt (fachlich):

Dr. Anja Hackmann

Kontakt

Telefon: 0231 9071-2321

Adresse

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Fachbereich 5 "Bundesstelle für Chemikalien" Friedrich-Henkel-Weg  1-25 44149Dortmund

Dr. Suzanne Wiandt

Kontakt

Telefon: 0231 9071 2548

Adresse

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Fachbereich 5 "Bundesstelle für Chemikalien" Friedrich-Henkel-Weg  1-25 44149Dortmund

Kontakt (organisatorisch):

Annette Podubrinn-Behr

Kontakt

Telefon: 0231 9071 2540

Adresse

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Fachbereich 5 "Bundesstelle für Chemikalien" Friedrich-Henkel-Weg  1-25 44149Dortmund