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Online-Seminar „Zulassung von Biozidprodukten – Anforderungen, Erfahrungen und Erkenntnisse“

Tipps für die Umweltrisikobewertung

Termin: 14. November 2024 , 09:30 Uhr  bis 12:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Online-Veranstaltung
Webinar

Inhalt:

Unsere vor über einem Jahr begonnene Helpdesk Online-Seminarreihe „Zulassung von Biozidprodukten“ nähert sich dem Ende. Die Idee der Veranstaltungsreihe war und ist es, unsere Sicht von Behördenseite auf den Umgang mit Zulassungsanträgen und welche Erfahrungen in den letzten 10 Jahren seit Inkrafttreten der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gesammelt wurden, mit Ihnen zu teilen. Folgende Veranstaltungen fanden hierzu bereits statt:

  • Biozidprodukt-Zusammensetzung: Basis für Bewertung und Zulassung -12. September 2023
  • Stolpersteine bei der Bewertung: physikalisch-chemische Eigenschaften und physikalische Gefahren - 12. November 2023
  • Der regulatorische Blick Sicht auf das Zulassungsverfahren – 21. Februar 2024
  • Wirksamkeitsbewertung von Biozidprodukten – 18. April 2024
  • Das Biozidprodukt und der Mensch – 13. Juni 2024
  • Biozidrückstände in Lebensmitteln – ein Risiko für Verbraucher? 5. September 2024

Wir freuen uns sehr, dass die bisherigen Veranstaltungen so großen Anklang fanden und die Teilnehmenden die Möglichkeit, spezifische fachliche Fragen zu stellen und zu diskutieren umfänglich nutzten. Sollten Sie die eine oder andere Veranstaltung verpasst haben, so finden Sie die Vorträge HIER.

Am 14. November 2024 wenden wir uns nun den „Tipps für die Umweltrisikobewertungzu. (Eine Teilnahme an den vorangegangenen Veranstaltungen ist dabei keine Voraussetzung, um an diesem 7. Online-Seminar teilzunehmen.)

Biozidprodukte dürfen nur zugelassen werden, wenn sie keine unannehmbaren Wirkungen - weder selbst noch aufgrund ihrer Rückstände auf die Umwelt haben. Die Bewertung betrachtet insbesondere den Verbleib und die Verteilung in der Umwelt, die Auswirkungen auf Nichtzielorganismen sowie die Auswirkungen auf die Biodiversität und das Ökosystem.

Unsere Erfahrungen der letzten 10 Jahre zeigen, dass dabei einzelne Teilaspekte immer wieder sowohl Antragsteller als auch uns herausfordern und einer effizienten Bearbeitung entgegenstehen.

Um mit der Antragseinreichung eine gute Grundlage für die Umweltbewertung vorzulegen, ist es deshalb insbesondere wichtig zu wissen, welche Angaben zur Anwendung erforderlich sind, aber auch wie bedenkliche Beistoffe identifiziert und bewertet werden und welche Maßnahmen zur Risikominderung vorgenommen werden können. Jeweils ein Vortrag wird sich diesen Einzelthemen widmen.

Der erste Vortrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Anforderungen im Umweltbereich an die Anwendungsbeschreibung bei der Zulassung von Biozidprodukten. Anhand von anschaulichen Beispielen werden Fehlstellen bei der Anwendungsbeschreibung aufgezeigt, wobei ein Bogen geschlagen wird von der allgemeinen Standardanwendung bis hin zur speziellen Anwendung ohne bereits abgestimmte Bewertungsmethodik. Am Ende werden wertvolle Hinweise für die eindeutige Formulierung von Anwendungsbeschreibungen gegeben, um Missverständnisse möglichst zu vermeiden.

Im zweiten Beitrag wird dann das Vorgehen zur Identifikation von bedenklichen Beistoffen für die Umwelt vorgestellt. Es werden mögliche Konsequenzen für das Zulassungsverfahren durch identifizierte bedenkliche Beistoffe und Optionen sowie notwendige Informationen für die Umweltrisikobewertung beleuchtet. Außerdem werden Hinweise zum Umgang mit ermittelten unannehmbaren Risiken durch oder mit bedenklichen Beistoffen gegeben.  

Der vierte Beitrag gibt schließlich einen Überblick über verschiedene Handlungsoptionen, sollte im Rahmen der Umweltrisikobewertung ein unannehmbares Risiko identifiziert werden. Je nach Verfahrensstand werden unterschiedliche Möglichkeiten wie z.B. Verfeinerungsoptionen und Risikominderungsmaßnahmen vorgestellt. Basierend auf bisherigen Erfahrungen werden Empfehlungen gegeben, um zukünftige Zulassungsverfahren möglichst effizient zu gestalten.

Das Seminar ist so geplant, dass nach jedem Vortrag Raum für Diskussionen ist.

Hier finden Sie die Tagesordnung (PDF, 153 KB).

Sie können sich HIER zur Veranstaltung anmelden.

Hinweis:

Kontakt (fachlich):

Katrin Diekmann

Kontakt

Telefon: 0231 9071-2218 Fax: 0231 9071-2679

Adresse

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Fachbereich 5 "Bundesstelle für Chemikalien" Friedrich-Henkel-Weg  1-25 44149Dortmund